Hausordnung Gemeindehaus Oberkleen


Das Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde Oberkleen soll ein Ort des lebendigen Gemeindelebens sein. Es wird im Besonderen für Veranstaltungen der Kirchengemeinde genutzt, aber auch anderen Personen und Gruppen kann es im Rahmen dieser Hausordnung zur Verfügung gestellt werden.

Allgemeines

Die Veranstaltungen im Hause müssen rechtzeitig mit dem/der zuständigen Küster/in abgesprochen werden. Zur Koordinierung der Veranstaltungen im Hause dient ein Terminplan, der von dem/der zuständigen Küster/in geführt wird. Terminänderungen sind baldmöglichst mitzuteilen. Nach 22.00 Uhr ist darauf zu achten, dass die Nachtruhe eingehalten wird. Das Gemeindehaus ist ein rauchfreies Gebäude. Besonders im Blick auf den Verzehr von Alkohol sind die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes einzuhalten. Das Hausrecht übt der/die zuständige Küster/in und der/die Vorsitzende des Presbyteriums bzw. deren Stellvertreter/in aus.

Umwelt

Um die Umwelt zu schonen, ist darauf zu achten, dass mit Wasser und Energie sparsam umgegangen wird. Es sollten vorzugsweise Mehrwegverpackungssysteme verwendet werden. Es sind die im Haus vorhandenen Reinigungsmittel sparsam zu verwenden. Müll ist zu vermeiden, der Restmüll ist getrennt zu entsorgen. Da unsere Mülltonnen nur ein begrenztes Fassungsvermögen haben, bitten wir bei Feiern im Gemeindehaus, den Müll privat zu entsorgen.

Innenbereich

Das Inventar ist pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden oder festgestellte Mängel sind dem/der zuständigen Küster/in mitzuteilen. Die Geräte sind nur von eingewiesenen Personen zu bedienen. Werden Stühle und Tische anders gestellt, so ist der Raum nach Ende der Nutzung wieder so herzurichten, wie er vorgefunden wurde. Die genutzten Räume sind feucht geputzt zu hinterlassen. Das Inventar darf nur innerhalb des Hauses genutzt werden.

Private Nutzung

Termine für die private Nutzung des Hauses können mit unserem Küster Thilo Krack, Gebertshäuser Weg 6, Tel.: 06447 7312 oder 0175 2551127, abgesprochen werden.

Für die Dauer der Nutzung ist eine Kostenbeteiligung zu entrichten.

    Beerdigungskaffee:       60,- € 
    Empfang am Vormittag:      75,- €
    Brunch:    125,- €
    Feier am Abend:    100,- €
    Feier ab Nachmittag:    125,- €
    Feier ab Vormittag:    150,- €

Wir erwarten, dass die genutzten Räume so hinterlassen werden, wie sie vorgefunden wurden. Ist eine Nachreinigung durch unsere Küsterin erforderlich, muss ein extra Entgelt gezahlt werden. Gegebenenfalls angerichtete Schäden am Inventar sind zu ersetzen.