Zugangsbeschränkungen zu unseren Gottesdiensten

Die Entwicklung der Corona-Pandemie mit den stark gestiegenen Inzidenzen auch in unserer Region hat uns veranlasst, die für die Durchführung von Gottesdiensten geltenden Bedingungen zu verschärfen.

Als Zugangsbeschränkung gilt künftig die 3G-Regel. Vorgelegte Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweise werden in der Anwesenheitsliste vermerkt.

Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske ist auch während des Gottesdienstes verpflichtend; ausgenommen sind Vortragende während ihres Dienstes.

Das Abstandsgebot zwischen Personen verschiedener Hausstände bleibt bestehen. Zur Unterstützung werden bei gut besuchten Gottesdiensten die Emporen mitgenutzt.

Uns ist bewusst, dass die Kontrolle der 3G-Regel für unsere Gottesdienste Neuland ist und dass nicht jede und jeder einen Impf- oder Testnachweis auch zum Gottesdienstbesuch bei sich führt. Aber aus vielen anderen Bezügen des öffentlichen Lebens ist uns längst vertraut, dass wir unser Impfzertifikat oder einen Testnachweis vorzeigen müssen. Da können wir für den Besuch unserer Gottesdienste nicht länger eine Ausnahme in Anspruch nehmen.

Vorsicht und Rücksichtnahme sind in der Pandemie weiter geboten. Ich bin dankbar, dass wir miteinander Gottesdienste feiern dürfen. Da ist es in meinen Augen nicht zu viel verlangt, sich an vorgegebene Bedingungen zu halten. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Pfarrer Michael Ruf

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